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Entschädigung bei Schulschließung durch Corona für Selbstständige nach dem Infektionsschutzgesetz

Eltern haben bei Schul- und Kita-Schließungen durch Corona nach dem Infektionsschutzgesetz bis zum 31. Dezember 2020 einen zeitlich befristeten Entschädigungsanspruch. Das gilt auch für Selbstständige und Freiberufler. Auch die Schule meines Sohnes war zu Beginn der Pandemie über Wochen geschlossen. Jetzt habe ich einen Antrag auf Entschädigung gestellt.

Über den Autor Henning Zander

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