Recht

Bilder rechtssicher auf Webseiten verwenden

Heutzutage haben viele Unternehmer eine Webseite oder einen Blog und verwenden hierfür gerne Bilder. Dafür beauftragen sie einen Fotografen oder bedienen sich im Internet einer großen Auswahl an bestehenden Fotos. Dabei kommt es schnell zu Verstößen der Nutzungsrechte und das kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.

„Wer ein Bild auf der eigenen Webseite verwendet, muss einige Dinge beachten“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Michael Metzner. „Es gibt zahlreiche rechtliche Fallstricke, die zu hohen Kosten führen können“, so Dr. Metzner weiter. Er ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und erklärt in diesem Beitrag, worauf Unternehmen achten sollten, wenn sie rechtssicher Bilder auf Webseiten und Blogs nutzen wollen.


Punkt 1: Bilder immer lizenzieren

Für jedes Bild, das verwendet wird, muss man im Voraus das Nutzungsrecht klären. Das bedeutet, sich die Lizenz einzuholen. Denn im Streitfall muss der Verwender eines Bildes beweisen können, dass er es tatsächlich verwenden darf.

„Es ist ein Irrtum zu glauben: Wenn das Foto bezahlt ist, gehört es mir und ich kann damit automatisch machen, was ich will. Um umfassende Nutzungsbefugnisse zu erwerben, setzen Profis aus dem Medienbusiness deswegen auf ausführliche Rechtekataloge. Wer hier gewissenhaft arbeitet, hat daher entscheidende Vorteile“, erklärt Dr. Michael Metzner.

Es ist dabei wichtig, dass man lückenlos – von der Entstehung bis zur Nutzung – belegen kann, durch welche Verträge und Abmachungen man das Nutzungsrecht erworben hat.

Punkt 2: Fotos selbst aufnehmen

Wenn es so kompliziert ist, ein fremdes Bild zu nutzen, warum nicht einfach selbst das Bild schießen? – das denken viele Unternehmer. Doch auch dieser Fall ist nicht ganz unproblematisch. Befinden sich beispielsweise Personen oder Personengruppen auf dem Bild, können sie die Verwendung des Fotos von ihrer Zustimmung abhängig machen. Im schlimmsten Fall verweigern sie die Nutzung oder gehen rechtlich dagegen vor.

Einzige Ausnahme sind Fotos, die von festangestellten Mitarbeitern gemacht werden. Diese sind rechtlich gesehen unproblematisch, sofern es zu ihren Aufgaben gehört. Dann erwirbt das Unternehmen das Nutzungsrecht meist automatisch. Dennoch ist es ratsam, eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag festzuhalten.

Punkt 3: Bildquelle Internet

Gelangt ein Unternehmer weder selbst, noch über Mitarbeiter an die gewünschten Fotos, muss er diese über Dritte beschaffen. Das kann einerseits über einen engagierten Fotografen geschehen. Die meisten greifen allerdings zu Bildern aus dem Internet. Das ist besonders praktisch, wenn man bereits fertig bearbeitete und lizenzfreie Bilder sucht, die man direkt verwenden kann. Doch auch hier ist Vorsicht geboten: Denn nicht immer sind die Angaben zum Nutzungsrecht korrekt. Außerdem können unter Umständen hohe Summen auf ein Bild anfallen.

Punkt 3.1: Bildersuche in Google, Bing und Co.

Bei der Bildersuche in Google, Bing oder anderen Suchmaschinen lauern besonders oft Gefahren, rechtliche Vorgaben zu verletzen. So bietet zum Beispiel Google eine Filterfunktion an, die Bilder danach sucht, ob sie zur Nutzung freigeben sind oder nicht.

Das ist in erster Linie sehr praktisch, doch liegt die alleinige Verantwortung beim Nutzer. Und da nicht immer stimmt, was angegeben ist, muss man an dieser Stelle aufpassen. Denn das Nutzungsrecht an einem Bild kann vielerlei Einschränkungen unterworfen sein. Dr. Michael Metzner empfiehlt, dass man daher immer nach den tatsächlichen Nutzungsbedingungen recherchieren sollte.

Punkt 3.2: Stockfoto-Agenturen

Als sichere Alternative dienen – sofern man keine individuellen Aufnahmen benötigt – Fotos, die man sich bei spezialisierten Bilddatenbanken beschaffen kann. Das Angebot ist allerdings groß und reicht von kostenlosen Bildern über Pauschaltarife bis hin zu Motiven, die für handverlesene Nutzungen mehrere tausend Euro kosten. Aus diesem Grund sollte auch hier der erste Blick des Verwenders den Lizenzbedingungen gelten.

Punkt 4: Spezialfall Produktbilder

Auch wer Produktbilder nutzt, muss gewisse Regeln beachten: Der Händler muss als Bildnutzer das Nutzungsrecht nachweisen können. Selbst wenn es sich um das exakt gleiche Produkt handelt, das der Händler verkauft, darf er nicht einfach ein beliebiges Produktbild aus dem Internet benutzen.

Oft bieten Hersteller registrierten Händlern allerdings ausdrücklich die Möglichkeit, Produktfotos für den eigenen Shop herunterzuladen oder zu verlinken. Falls hier nichts weiter angegeben ist, kann der Händler die Fotos für seine Verkaufsangebote nutzen.

Punkt 5: Verträge über Nutzungsrechte

Verträge über Nutzungsrechte sind immer schriftlich festzuhalten, um Vereinbarungen gegebenenfalls nachweisen zu können und sich so abzusichern. Das kann per Mail erfolgen oder in Form eines schriftlichen Dokuments. Wichtig ist, dass Namen und Adressen der Parteien, die Fotos, um die es geht, der Zweck der Nutzung, die Reichweite des Nutzungsrechts sowie Zahlungsbedingungen im Vertrag vorkommen.

Punkt 6: Folgen einer Bildverletzung

Im Falle einer Verletzung der Nutzungsrechte drohen Konsequenzen. Der Fotograf kann dabei jeden abmahnen, der die Fotos rechtswidrig nutzt. Dabei kann es unter anderem zu Unterlassungs- und Auskunftsansprüchen, Anwaltskostenerstattung und Schadenersatz kommen. Man sollte es demnach nicht darauf ankommen lassen und warten, bis eine Klage ins Haus flattert.

Über Michael Metzner:

Dr. Michael Metzner ist Rechtsanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz und mit der komplexen Thematik für Unternehmen im E-Commerce-Bereich langjährig vertraut. Zu seinen Spezialgebieten gehören E-Commerce, Onlineshops, Marken und Designs, Urheberrecht sowie Medien- und Fotorecht. Seine Kanzlei berät Onlinehändler, Onlineshopbetreiber und alle Unternehmen im E-Commerce.

One thought on “Bilder rechtssicher auf Webseiten verwenden

  1. Danke für den Artikel! Es ist gut zu wissen, dass Produktbilder ein schwieriger Fall sind. Ich habe nämlich solche bei Ebay reingestellt und werde nun des Bilderklaus bezichtigt. Ich denke daher, dass ich mir wohl einen Anwalt suchen sollte.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert