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Corona-Auszeit für Selbstständige

Die Corona-Zeit war für viele Selbstständige sehr kräftezehrend. Die Bundesregierung bietet nun Familien mit Kindern mit der Corona-Auszeit einen Zuschuss für Urlaubsreisen an. Ob auch Sie einen Anspruch auf einen Zuschuss haben, lesen Sie hier.

Wer hat Anspruch?

Die Familie muss ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und die Eltern oder Elternteile Anspruch auf Kindergeld haben. Außerdem muss eines von drei Kriterien erfüllt sein:

  • Die Eltern erreichen nur ein bestimmtes Einkommen oder beziehen Sozialleistungen. Die Famlie reist mit mindestens einem minderjährigen Kind an.
  • Ein mitreisendes Kind hat eine Behinderung von mindestens 50 Prozent, dann muss es nicht minderjährig sein, das Einkommen spielt dann auch keine Rolle.
  • Ein Elternteil hat eine Behinderung von mindestens 50 Prozent. Dann muss ein minderjähriges Kind mitreisen, das Einkommen spielt dann ebenfalls keine Rolle.

Leider ist das Einkommen, bis zudem die Kosten übernommen werden, nicht festgelegt, sondern richtet sich nach bestimmten Größen. Um herauszufinden, ob Sie berechtigt sind, müssen Sie das Formular für die Corona-Auszeit (siehe unten) ausfüllen.

Was wird übernommen?

Die Familien müssen nur etwa zehn Prozent der Übernachtungs- und Verpflegungskosten an die Familienerholungseinrichtung zahlen. Die übrigen rund 90 Prozent übernimmt der Bund.

Wohin geht die Reise?

Bezuschusst werden Übernachtungen in gemeinnützigen Familienferienstätte oder einer weiteren für Familienerholung geeigneten gemeinnützigen Erholungseinrichtung in Deutschland. Das Familienministerium hat eine Liste mit Zielen für die Corona-Auszeit zusammengestellt. Darunter sind etwa die Jugendherberge Fehmarn, die Jugendherberge Potsdam Haus der Jugend oder das Kolping Allgäuhaus.

Wie lange darf die Reise gehen?

Die Reise darf bis zu sieben zusammenhängende Übernachtungen dauern.

Muss ich ein Formular ausfüllen?

Ja, und das ist leider sehr umfangreich. Das Familienministerium hat das notwendige Formular zur Corona-Auszeit online gestellt. Zuerst wird anhand dieses Formulars die Einkommensgrenze festgelegt, und dann in einem weiteren Schritt geschaut, ob Sie die Einkommensgrenze unterschreiten. Ganz ehrlich: Das hätte man für die betroffenen Famlien einfacher gestalten können/müssen.

Wo muss ich den Antrag stellen?

Sie müssen Ihre Berechtigung anhand des oben genannten Formulars feststellen und es dann zusammen mit den entsprechenden Unterlagen (in Kopie) an die Einrichtung schicken, in der Sie Ihren Aufenthalt buchen möchten.

An wen kann ich mich wenden?

Bei Fragen gibt es eine Servicenummer, die Sie anrufen können. Die Telefonnummer lautet: 0800 866 11 59. Sie ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

  • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr 
  • Mittwoch: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
  • Samstag: 10:00 bis 15:00 Uhr

Familien können sich auch per E-Mail an den Verband der Kolpinghäuser e.V. wenden.

Über den Autor Henning Zander

Henning Zander ist Wirtschaftsjournalist und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV). Er arbeitet u.a. für FOCUS-Business, Legal Tribune Online und das Anwaltsblatt. Er ist Autor des Buches Startup für Einsteiger

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