Recht

Diesel-Skandal: Was Selbstständige jetzt für eine Entschädigung tun können – und was die Musterfeststellungsklage bringt

Nach dem Diesel-Skandal haben sich viele kleine Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige gefragt, wie sie gegen den VW-Konzern vorgehen können, um eine Entschädigung zu bekommen. Ab dem 1. November können Verbraucher ein neues Mittel nutzen, um ihre Rechte durch zu setzen: Die Musterfeststellungsklage. Können Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige davon profitieren?

Foto: Thorben Wengert / pixelio.de
Foto: Thorben Wengert / pixelio.de

Als kleines Unternehmen, Freiberufler oder Selbstständiger gegen einen Weltkonzern vorzugehen, ist nicht einfach. Die Risiken, die mit einem Prozess verbunden sind, überwiegen häufig den geltend gemachten Schaden (z.B. Wertverlust etc.). Wer nur ein paar Hundert Euro beanstandet, geht womöglich nicht das Risiko ein, im Fall eines Gerichtsprozesses die Prozesskosten zu tragen, um eine Entschädigung zu bekommen. Noch dazu besteht ein Ungleichgewicht bei der rechtlichen Vertretung: Wenn es darauf ankommt, kann ein Konzern beste Anwälte zu höchsten Stundensätzen bezahlen – und verfügt darüber hinaus über eine gut ausgestattete Rechtsabteilung. Aber es gibt Alternativen.

Die Musterfeststellungsklage

Die SPD hat lange dafür gekämpft, letztendlich scheiterte sie allerdings in diesem Punkt: Handwerker, Selbstständige und Freiberufler können sich nicht direkt auf die Musterfeststellungsklage berufen. Im vom Bundestag beschlossenen Kompromiss geht es jetzt nur noch um Verbraucher – KMU sind außen vor. Allerdings: Wenn die kleinen Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige schon einen Prozess führen, können sie den Prozess aussetzen lassen und abwarten, wie die Gerichte im Fall einer gleichgelagerten Musterfeststellungsklage urteilen.

Wir regeln, dass Unternehmen, die z.B. bei einem Autokauf über Abgaswerte getäuscht wurden und deshalb klagen, beantragen können, dass ihr Prozess unterbrochen wird, bis ein Urteil in einem entsprechenden Musterprozess vorliegt. Johannes Fechner (SPD), LTO.de

Privat ist es den Unternehmern natürlich unbenommen, ab dem 1. November dann als Verbraucher die Musterfeststellungsklage zu nutzen. Dabei sollte man allerdings im Hinterkopf haben: Das Gericht kann im Rahmen der Musterfeststellungsklage lediglich Feststellungen „tatsächlicher und rechtlicher Art zum Vorliegen oder Nichtvorliegen der Voraussetzungen für das Bestehen oder Nichtbestehen eines Anspruchs oder Rechtsverhältnisses treffendarüber treffen, an die ein später im Rahmen einer Leistungsklage von einem betroffenen Verbraucher oder Unternehmen angerufenes Gericht gebunden ist“ (Haufe).

Wenn die Musterfeststellungsklage also abgeschlossen ist, geht es in einem eigenen, persönlichen Prozess noch einmal darum, wie hoch der individuelle Schaden ist und ob es tatsächlich eine Entschädigung gibt.

Die Musterklage ist zweistufig. Das Risiko, ob die Musterfeststellung erfolgreich ist, trägt der klagende Verband. Wenn die Klage erfolgreich ist, dann besteht je nach Fallkonstellation aber durchaus ein Restrisiko für den Verbraucher. Denn es muss ja dann in einer zweiten Stufe der individuelle Schaden bewiesen werden, der aus der Rechtsverletzung entstanden ist.Astrid Stadler, Jura-Professorin an der Universität Konstanz, im Interview mit dem Handelsblatt

Aus diesem Grund wird auch die Meinung vertreten, dass man dann ja gleich persönlich klagen kann, und die Musterfeststellungsklage gar nicht braucht. Dies wäre noch zudem womöglich der schnellere Weg. Allerdings: Wer sich in das Register für eine bestimmte Musterfeststellungsklage eintragen lässt, dessen Ansprüche verjähren nicht. Und wenn dann ein Urteil gesprochen ist, ist es auch leichter, die Erfolgsaussichten einer eigenen Klage einzuschätzen. Doch wie gesagt: Das gilt nur für private Schäden, nicht die Schäden, die man als kleiner Unternehmer, Freiberufler oder Selbstständiger erleidet.

Inkasso-Modell

Normalerweise gehen ja große Konzerne gegen ihre Kunden per Inkasso vor. Das geht aber auch umgekehrt: Menschen, die durch den Diesel-Skandal geschädigt wurden, können ihre potenziellen Schadensersatzansprüche an eine Firma abtreten, die dann auf eigenes Risiko die gesammelten Ansprüche durchsetzt. Zu den bekanntesten Anbietern einer solchen Dienstleistung zählt MyRight.de. MyRight arbeitet mit der Rechtsanwaltskanzlei Hausfeld zusammenarbeitet, die sich in den USA schon einen Namen mit Sammelklagen gemacht hat.

Den Betroffenen entstehen durch das Inkasso-Modell erst einmal keine Kosten. Im Erfolgsfall erhalten sie den geforderten Schadensersatz als Entschädigung. Für MyRight wird ein Honorar von 35 Prozent der erstrittenen Summe fällig. Das ist natürlich schon ein ganz schön großer Betrag. Aber dafür übernimmt das Unternehmen auch das Risiko, im Prozess gegen VW zu unterliegen. Problem nur: In diesem Modell ist die Verjährung nicht ausgesetzt. Und die ersten Ansprüche verjähren Ende dieses Jahres.

Die Lage für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler ist also nicht wirklich optimal. Allerdings gibt es Hoffnung: Sollten sich die Erfahrungen bei der Musterfeststellungsklage als positiv herausstellen, ist es nicht völlig auszuschließen, dass eine Klagebefugnis irgendwann auch auf KMU ausgedehnt wird. Und sollte es irgendwann wieder einen größeren Skandal geben, sollte man das Inkasso-Modell einfach mal im Hinterkopf behalten, unter Umständen kann es sich tatsächlich lohnen, hier aktiv zu werden.

Ergänzung, 14.9.2018

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat angekündigt, in Kooperation mit dem ADAC am 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG einzureichen. In der Klage soll festgestellt werden, dass Volkswagen mit Software-Manipulationen Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und damit Schadensersatz schulde. Dieser Klage können sich Küfer der Marken Volkswagen, Audi, Seat und Skoda mit den Dieselmotoren EA 189 (Vierzylinder, Hubraum: 1,2 oder 1,6 oder 2,0 Liter) anschließen, für die ein Rückruf ausgesprochen wurde , für die ein Rückruf ausgesprochen wurde. Der Kauf muss nach dem 1. November 2008 erfolgt sein. Die Beteiligung ist kostenlos. Verbraucher, die sich der Musterklage anschließen wollen, können sich in ein Register eintragen, welches das Bundesamt der Justiz nach dem 1. November 2018 eröffnen wird.

Bei Erfolg der Klage müssen die Geschädigten ihren konkreten Anspruch allerdings in einem zweiten Gerichtsverfahren durchsetzen. Die Gerichte sind dann allerdings an grundsätzlichen Feststellungen gebunden. Doch soweit muss es laut vzbv gar nicht kommen:

Der vzbv geht davon aus, dass ein Unternehmen, das in einer Musterfeststellungsklage antragsgemäß verurteilt worden ist, mit Rücksicht auf sein öffentliches Ansehen Bereitschaft signalisieren könnte, die Schäden ohne zweite Klage zu ersetzen.vzbv – „FAQ Musterfeststellungsklage gegen VW kommt“

Woher weiß man, ob man sich der Musterfeststellungsklage anschließen kann?

Dazu die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Verbraucher fallen unter die Musterfeststellungsklage, wenn Sie ein Schreiben des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) oder einer vergleichbaren Genehmigungsbehörde in Europa erhalten haben, aus dem der Rückruf Ihres Fahrzeugs mit dem Motor EA 189 hervorgeht. Eine weitere Möglichkeit der Prüfung bieten die Homepages der Fahrzeughersteller. Dort kann durch die Eingabe der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) die Betroffenheit geprüft werden. Die FIN kann dem Fahrzeugschein entnommen werden. Man kann sich auch direkt an die Genehmigungsbehörde (in Deutschland Kraftfahrtbundesamt) wenden.Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Über den Autor Henning Zander

Henning Zander ist Wirtschaftsjournalist und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV). Er arbeitet u.a. für FOCUS-Business, Legal Tribune Online und das Anwaltsblatt. Er ist Autor des Buches Startup für Einsteiger

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