Recht

Schutzrechte für Startups: Patente, Gebrauchsmuster und Co.

Eine super coole App, eine tolle Big-Data-Anwendung, das nächste große Ding? Startups arbeiten hart an Innovationen. Um so ärgerlicher ist es, wenn jemand daher kommt und die Idee klaut. Da ist es sinnvoll, sich über Schutzrechte Gedanken zu machen.

Illustration: dkpt, Flickr, CC
Illustration: dkpt, Flickr, CC

Warum sollte ich ein Schutzrecht anmelden?

Produkte, für die kein Schutzrecht angemeldet wird, sind grundsätzlich einmal nicht geschützt. Schließlich soll es für alle möglich sein, von technischen Innovationen zu profitieren – und sie im Fall der Fälle sogar nachzubauen.

Gibt es Ausnahmen?

Von diesem Prinzip gibt es nur wenige Ausnahmen. Ein automatischer Schutz für ein Design entsteht etwa bei einer Erstveröffentlichung des Designs in der EU und das Urheberrecht, wobei dieses Recht insbesondere für technische Produkte kaum eine Rolle spielt und sich in der Regel ebenfalls nur auf das Design bezieht.

Ein weiterer Schutz kann über das Wettbewerbsrecht entstehen. Aber nur dann, wenn das nachgeahmte Produkt eine wettbewerbliche Eigenart aufweist. Dazu gehören besondere Eigenheiten, die das Produkt ausmachen und auch dessen Bekanntheit. Je besonderer und je bekannter ein Produkt ist, desto eher kommt ein wettbewerbsrechtlicher Schutz in Frage.

Welche Schutzrechte gibt es?

Wer sicher gehen will, muss Schutzrechte anmelden. Dafür stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: Designschutz, Gebrauchsmuster, Patent und Marke. Entsprechende Anträge müssen beim Deutschen Patent- und Markenamt gestellt werden.

Wie schütze ich neue Technik?

Mit Gebrauchsmustern und Patenten werden technische Aspekte eines Produktes geschützt. Dafür muss das Produkt insbesondere neu sein und eine erfinderische Tätigkeit aufweisen. Bei einem Patent werden diese Voraussetzungen vom Patentamt geprüft. Und erst, wenn das Urteil positiv ausfällt, wird ein Patent erteilt. Ein Gebrauchsmuster hingegen kann sofort eingetragen werden. Ob die Voraussetzungen bei einem Gebrauchsmuster auch tatsächlich vorliegen, wird erst dann geprüft, wenn es zu einer Streitigkeit kommt.

Kann ich auch Designs schützen?

Wenn es um das äußere Erscheinungsbild geht, kann ein Design eingetragen werden. also das frühere Geschmacksmuster. Das Design muss zum Zeitpunkt der Anmeldung neu sein. Das heißt, vor dem Anmeldetag darf kein identisches oder nur in unwesentlichen Merkmalen abweichendes Design veröffentlicht, ausgestellt oder sonst auf den Markt gebracht worden sein. Außerdem muss das Design eine Eigenart aufweisen. Wie beim Gebrauchsmuster wird auch der Designschutz erst dann geprüft, wenn es zu einer Streitigkeit kommt.

Wie ist es mit dem Namen und dem Logo?

Neben diesen beiden Bereichen steht der Markenschutz: Im Wesentlichen geht es hierbei um den Namen. Doch auch Logos und eine Verbindung von Name und Logo kann geschützt werden. In seltenen Fällen gibt es auch dreidimensionale Marken. Zu diesen gehört zum Beispiel der Porsche 911. Darüber hinaus kommen dreidimensionale Marken allerdings selten vor.

Gelten Schutzrechte überall?

Nein, bei allen Schutzrechten handelt es sich um territoriale Rechte. Wer seine Produkte auch in China schützen will, muss dies auch in China vor der zuständigen Behörde anmelden. In Europa gibt es zumindest bei Marken und Design eine Erleichterung: Beim europäischen Patentamt EUIPO können eine Unionsmarke und ein Gemeinschaftsdesign angemeldet werden. Dann erstreckt sich der Schutz automatisch auf alle Länder der EU.

Was hab ich davon, ein Schutzrecht anzumelden?

Ob nun Designschutz, Marke, Patent oder Gebrauchsmuster: Wer sich auf diesen Schutz berufen kann, hat die Möglichkeit, gegen Kopien mit Unterlassungsklagen und Schadensersatzforderungen vorzugehen. Das muss er dann allerdings auch tun. Unternehmern muss bewusst sein, dass die entsprechenden Gerichtsprozesse viele Jahre dauern und hohe Kosten verursachen können.

Über den Autor Henning Zander

Henning Zander ist Wirtschaftsjournalist und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV). Er arbeitet u.a. für FOCUS-Business, Legal Tribune Online und das Anwaltsblatt. Er ist Autor des Buches Startup für Einsteiger

2 thoughts on “Schutzrechte für Startups: Patente, Gebrauchsmuster und Co.

  1. Ein sehr schöner Text, der einen guten Überblick zum Thema „Schutzrechte“ gibt.
    Beim Patent ist vielleicht noch hervorzuheben, dass dieses nur erworben werden kann, bevor das Produkt veröffentlicht wurde.
    Beispiel: Ein neuartiges Kommunikationsgerät wird von Herrn Müller entwickelt. Herr Müller verkauft es mit großem Erfolg und möchte nun das Schutzrecht „Patent“ erwerben, da er Angst vor Konkurrenten hat. –> ist nicht mehr möglich! Herr Müller hätte das Patent vor der Veröffentlichung (also vor dem Vorführen vor Kunden) erwerben müssen.

    Wie schaut’s mit den Kosten der einzelnen Schutzrechte aus? Lohnt sich das Schutzrecht überhaupt für ein Startup, wenn dieses nicht mal die Anwaltskosten tragen kann? Viele Startups haben schließlich Finanzierungssorgen. Letzten Endes bedarf es ja eines Anwalts, der den Markt scannt, damit die Verletzungen von Schutzrechten überhaupt erst aufgedeckt werden.

  2. Gerade wegen bestimmter Fallstricke beim Patent kann es sich lohnen, erst einmal über die kleine Lösung, das Gebrauchsmuster, nachzudenken. Das kostet bei einer elektronischen Anmeldung nur 30 Euro. Man muss allerdings sehr gut vorher recherchieren, ob die Voraussetzungen für das Schutzrecht, also 1. Neuheit, 2. erfinderische Leistung und 3. gewerbliche Anwendbarkeit, gegeben sind. Das nimmt einem das Amt anders als beim Patent nicht ab. Dafür dauert es aber auch nicht so lange, bis ein Gebrauchsmuster erteilt wird. Eine Preisliste für das Gebrauchsmuster findet Ihr beim Deutschen Patent- und Markenamt. Man braucht für die Anmeldung keinen Anwalt, aber es schadet auch nicht. Die Kosten für die rechtliche Beratung sind sehr unterschiedlich. Manche Anwälte bieten eine telefonische Erstberatung für unter 100 Euro an. Wenn der Rechtsanwalt allerdings die Gebrauchsmusteranmeldung komplett übernehmen soll, kann das Ganze schon mal 2000 Euro und mehr kosten, je nachdem, wie aufwendig die Anmeldung ist.

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