Management

Noch mehr Steuertipps für Selbstständige für die Steuererklärung 2010

Steuerberater hören das überhaupt nicht gern: Wie man nach Jahresende in der Steuererklärung noch was sparen kann. Na, dennoch gibt es ein paar Sachen, die man zumindest als Selbstständiger noch für sich nutzen kann. Ich habe ein paar Punkte recherchiert und auch mit verschiedenen Steuerberatern besprochen. Wer Maßnahmen ergreifen will, sollte das übrigens auch tun – mit Experten reden. Ich sehe diesen Text eher als Gesprächsgrundlage für das Beratungsgespräch, denn als Handlungsempfehlung.

1. Absatzmöglichkeiten Krankenkassenbeiträge

Verbessert haben sich auch die Absatzmöglichkeiten von Krankenkassenbeiträgen. Für das vergangene Jahr können erstmalig die Kosten für den Basistarif in der privaten Krankenkasse voll abgesetzt werden. Auch die Beiträge zur Pflegeversicherung sind abzugsfähig. Wer mit diesen Aufwendungen als Selbständiger unter dem Satz von 2800 Euro bleibt, der kann sogar weitere Beiträge für die Vorsorge geltend machen. Dazu gehören unter anderem die Haftpflicht-, Unfall- oder auch die Berufsunfähigkeitsversicherung.

https://www.fischer-partner.org/index.php/newsarchiv/144-krankenkassenbeitraege-ab-2010-absetzbar

2. Häusliches Arbeitszimmer

Das Jahressteuergesetz 2010 regelt außerdem, dass Selbstständige, die ausschließlich ihr häusliches Arbeitszimmer nutzen, bis zu 1250 Euro als Betriebsausgaben absetzen können. Dieser Betrag darf sogar rückwirkend ab dem Jahr 2007 abgezogen werden, wenn ein Antrag hierfür gestellt wird und die angefallenen Kosten nachgewiesen werden.

https://www.haufe.de/recht/newsDetails?newsID=1290773648.94

3. Wahlmöglichkeit zwischen degressiver und linearer Abschreibung

Das Konjunkturpaket der Bundesregierung hat für die Jahre 2009 und 2010 zeitlich begrenzt eine Wahlmöglichkeit zwischen degressiver Abschreibung und linearer gebracht. Die Wahl muss gut überlegt werden. Denn die Steuererleichterung bei der degressiven Abschreibung in Höhe von jährlich 25 Prozent entwickelt ihre größte Stärke im ersten Jahr. In späteren Jahren ist dann wieder die lineare Abschreibung effektiver.

https://www.fibuexperten24.de/thema-des-monats/steuern-sparen-durch-gezielte-abschreibung-so-ziehen-sie-alle-register-.php

4. Investitionsabzugsbetrag

Bis zu 40 Prozent der Anschaffungskosten sind möglich. Voraussetzung ist, dass es sich um ein bestimmtes abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens handelt. Grundstücke sind ausgeschlossen. Ebenso Markenrechte. Die Anschaffung muss innerhalb der folgenden drei Jahre erfolgen. Außerdem muss sie hinreichend nach ihrer Funktion und ihrem Preis bestimmt sein. Einfach nur von „Maschinen“ und „Anlagen“ zu sprechen reicht nicht aus. Der Kreis der berechtigten wurde in den Jahren 2009 und 2010 ausgeweitet.

Für diese Jahre können bilanzierende Gewerbetreibende und Freiberufler bis zu einem Betriebsvermögen von 335 000 Euro Investitionsabzugsbeträge geltend machen. Unternehmen, die ihre Gewinne durch Einnahmenüberschussrechnung berechnen, gehören dazu, wenn ihr Gewinn 200 000 Euro nicht übersteigt.

https://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_fair_play/steuerrecht/Einkommen-_und_Koerperschaftssteuer/971772/Ansparabschreibung.html

Über den Autor Henning Zander

Henning Zander ist Wirtschaftsjournalist und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV). Er arbeitet u.a. für FOCUS-Business, Legal Tribune Online und das Anwaltsblatt. Er ist Autor des Buches Startup für Einsteiger

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert