Management

Steuererklärung 2010

Das Jahr neigt sich langsam seinem Ende zu. Und ausgerechnet kurz vor Weihnachten sollte man über die Steuer nachdenken? Ja, das lohnt sich. Denn auch noch in den letzten Wochen kann man Maßnahmen ergreifen, um die Steuerlast für das Jahr zu verringern.

Das Finanzamt ist nicht der Weihnachtsmann (by toonworkshop)
Das Finanzamt ist nicht der Weihnachtsmann (by toonworkshop)

A. Gewinnverschiebung

Unter Umständen ist es sinnvoll, über eine Gewinnverschiebung nachzudenken. Denn wenn der Gewinn erst im nächsten Jahr anfällt, spart das in diesem Jahr Steuern. Allerdings hat die Sache einen Haken: Unter Umständen steigt der Gewinn dann im nächsten Jahr sprunghaft. Durch die Progression der Steuersätze würde dadurch auch eine höhere Steuerlast anfallen. Die Gewinnverschiebung lohnt sich also dann, wenn das aktuelle Jahr außerordentlich gut gelaufen ist und nicht unbedingt damit zu rechnen ist, dass das nächste Jahr genauso gut wird. Ist das der Fall, ist Folgendes möglich:

  • Soweit genügend Reserven vorhanden sind, kann mit der Rechnungsstellung bis Silvester abgewartet werden.
  • Anschaffungen bis zu 410 Euro netto können sofort und in voller Höhe abgesetzt werden
  • Vorräte (z.B. Büromaterial) für das neue Jahr können zu den Betriebsausgaben dieses Jahres gezählt werden

Das alles darf natürlich kein Selbstzweck sein. Aber wenn Anschaffungen wirklich notwendig sind, lohnt es sich, darüber nachzudenken.

B. Investitionsabzug

Unternehmer, für die die Einnahmen-Überschussrechnung gilt, können noch für dieses Jahr einen Investitionsabzug geltend machen. Das sind bis zu 40 Prozent der Anschaffungskosten für Anlagevermögen. In diesem Jahr werden von dieser Regelung noch Unternehmer bis zu einem Gewinn von 200.000 Euro erfasst. Im nächsten Jahr sinkt die Grenze auf 100.000 Euro.

C. Altersvorsorge

Soweit die Höchstbeträge für die Vorsorgeaufwendungen (z.B. Rentenversicherung, Rüruprente) noch nicht aufgebraucht sind, lohnt sich auch hier, darüber nachzudenken, ob vor Jahresende noch einmal eingezahlt werden sollte. Auch dies kann sich steuerlich rechnen. Der Höchstbetrag liegt derzeit bei Ledigen bei 20.000 Euro. Verheiratete können 40.000 Euro zurücklegen.

(ftx)

Über den Autor Henning Zander

Henning Zander ist Wirtschaftsjournalist und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV). Er arbeitet u.a. für FOCUS-Business, Legal Tribune Online und das Anwaltsblatt. Er ist Autor des Buches Startup für Einsteiger

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