Mit dem 1. Juli sind neue Regeln für die Bewilligung des Kurzarbeitergeldes in Kraft getreten. Zu den interessanten Neuregelungen gehören unter anderem die Verlängerung des maximalen Bezugszeitraumes auf 24 Monate und die vollständige Übernahme der Sozialbeiträge durch die Agentur für Arbeit ab dem 7. Bezugsmonat.
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