Karriere

Fremdsprachenkenntnisse in der Bewerbung richtig einschätzen – Ergänzung

Personaler sind unterschiedlicher Meinung darüber, wie Fremdsprachenkenntnisse in der Bewerbung richtig eingeschätzt werden können. Der gemeinsame Europäische Referenzrahmen hat sich bislang nicht durchsetzen können.

Tower Bridge
Englisch sollte man in den meisten Berufen können. (Foto: Tower Bridge, London, von M. Schlüter / PIXELIO.de)

Am Freitag hatte ich an dieser Stelle ein Schema vorgestellt, nachdem in Bewerbungsunterlagen Fremdsprachenkenntnisse eingeordnet werden könnten. Ich bezog mich darauf auf ein Gespräch mit dem Karriereexperten Christian Püttjer, der die Empfehlung gab, mit den eigenen Kenntnissen etwas großzügiger zu sein und schon dann von „guten“ Kenntnissen zu sprechen, wenn man radebrechend im Ausland mit der Fremdsprache zurecht kommt.

Ich wurde von Michael Kallweitt in einem Kommentar darauf hingewiesen, dass mit einer solchen Einstufung wohl für viele Bewerber spätestens im Bewerbungsgespräch Schluss sei.

Von einem Bewerber, der „gute“ Kenntnisse einer Sprache haben will, würde ich erwarten, dass er ohne weiteres in der Lage ist, sich in dieser Sprache zu verständigen. Was darunter liegt, kann man als „Grundkenntnisse“ einstufen.

Nach längerem Nachdenken bin ich zu dem Schluss gekommen, dass meine vorherige Darstellung den Sachverhalt wohl doch zu sehr verkürzt war und habe den alten Beitrag vom Blog genommen. Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal für den Hinweis von Michael Kallweitt bedanken, der mich bewogen hat, tiefer in das Thema einzusteigen.

Wie Fremdsprachenkenntnisse in der Bewerbung richtig eingeschätz werden könne, wird von Personalberatern unterschiedlich eingeschätzt. So heißt es bei der DES Beratungsgesellschaft:

Wenn in einer Stellenanzeige verhandlungssichere Englischkenntnisse gefordert sind, dann sollte der Bewerber idealerweise Muttersprachler sein oder bereits einige Zeit im englischsprachigen Ausland gelebt oder gearbeitet haben. Alles andere ist mit „gut“ bis „fließend“ zu bewerten. Eine Fehleinschätzung kann spätestens im Vorstellungsgespräch auffliegen.

Bewerbungstrainerin Elke Zuchowski stellt im Forum www.fernstudium-infos.de folgende Einschätzungstabelle vor:

Bezeichnung: „Ausbaufähig / Grundkenntnisse“
Definition: Hier handelt es sich um Schulkenntnisse, die ausreichen, um sich zum Beispiel im Urlaub zurechtzufinden oder ein kurzes Telefonat zu führen.

Bezeichnung: „Gute Englisch-Kenntnisse“ oder „konversationsfähig“
Definition: Unterhaltungen und Telefonate sind problemlos möglich.

Bezeichnung: „Sehr gute oder fließende Englisch-Kenntnisse“
Definition: Die Teilnahme an fachbezogenen Unterhaltungen und Diskussionen ist problemlos möglich.

Bezeichung: „Verhandlungs- und vertragssicher in Wort und Schrift“
Definition: Diese Definition der Sprachkenntnisse erreicht annähernd das Niveau eines Muttersprachlers.

Und Karriereexperte Gerhard Winkler schreibt auf seinem Portal Joba Nova:

In Wort und Schrift meint sicher, flüssig und fehlerfrei, egal ob Sie präsentieren, mailen, telefonieren oder mit dem Kollegen aus Liverpool die Ente von Lehel versenken. Gute Kenntnisse haben Sie, wenn Sie wohl fleißig gelernt, aber nicht länger aus Deutschland herausgekommen bzw. nicht in die beruflich veranlasste Kommunikation hineingekommen sind. Ausbaufähige Grundkenntnisse oder Schulkenntnisse signalisiert, dass man’s nicht kann, aber bereit ist zu büffeln, sofern es der Arbeitgeber verlangt. Fachsprachensicher hieß früher, dass man die fachliche Diskussion verfolgen konnte – heutzutage haben Sie mitzureden.

Im Wesentlichen folgen diese Einschätzungen der Bewerbungspraxis in Deutschland. Fix definierte Regeln gibt es nicht. Zwar wurde auf Anregung des Europarates ein Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen entwickelt, um für das Fremdsprachenlernen eine größere Einheit und Transparenz unter den europäischen Mitgliedstaaten zu erreichen.

Bislang hat sich das Bewertungssystem mit den sechs Niveaus von A1 (Anfänger), A2, B1, B2, C1 bis C2 (mit Muttersprachler vergleichbare Sprachkompetenz) in der deutschen Bewerbungspraxis noch nicht durchgesetzt. Wie Michael Kallweit jedoch zutreffend bemerkte:

Wer nach einem objektiven Schema zur Bewertung von Sprachkenntnissen sucht, wird eher beim Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen ein geeignetes Instrument finden.

Grundsätzlich sei an dieser Stelle bemerkt, dass es ohnehin einen Unterschied macht, auf welche Stelle man sich bewirbt und dementsprechend Fähigkeiten unterschiedlich eingeordnet werden. Wer sich also auf eine Stelle in einer internationalen Wirtschaftskanzlei mit guten Englischkenntnissen bewirbt, sollte sich darüber klar sein, dass er mit seinem Ferien-Englisch nicht sehr weit kommen wird. Diese Erwartungshaltung des Arbeitgebers sollte nicht enttäuscht werden. (ftx)

Über den Autor Henning Zander

Henning Zander ist Wirtschaftsjournalist und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV). Er arbeitet u.a. für FOCUS-Business, Legal Tribune Online und das Anwaltsblatt. Er ist Autor des Buches Startup für Einsteiger

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