Im Zentrum des Urheberrechts steht das Werk. Auch in dieser Frage liefert das Gesetz eine ganz gute Übersicht darüber, was darunter zu verstehen ist (§ 2 Urhebergesetz), zum Beispiel Reden, Computerprogramme, Musikstücke, Pläne, Karten und Skizzen.
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