Urheberrecht I: Der Blick ins Gesetz
Wie versprochen beginnt hiermit eine kleine Serie zum Urheberrecht. Und wie man unter Juristen sagt: „Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.“
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)
§ 11 Allgemeines
Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.
Das steht erst einmal ganz gut für sich.
Über den Autor Henning Zander
Henning Zander ist Wirtschaftsjournalist und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV). Er arbeitet u.a. für FOCUS-Business, Legal Tribune Online und das Anwaltsblatt. Er ist Autor des Buches Startup für Einsteiger
…da werden wir bestimmt auf DICH zurückkommen – schneller gedacht, als getippt, oder so ähnlich…