Jetzt wird durchgegriffen – Behörden verbieten Heizpilze und Blumenkübel
Verschiedene Berliner Bezirke haben in den vergangenen Monaten gegenüber Hoteliers und Gaststättenbetreibern deutlich gemacht, dass sie ab 2009 keinen Spaß mehr verstehen. Verboten sind seit dem 1. Januar
- Heizpilze
- frei stehende Markisen
- Einhausungen
- Überdimensionierte Schirme (Aus dem Bescheid: „Überdimensioniert ist ein Schirm dann, wenn der dafür vorgesehene Standfuß und/oder der Schirm ohne Zuhilfenahme technischer Hilfsmittel nicht mehr bewegt werden kann“)
- Dekorationsartikel
- Rankgitter
- Bodenbeläge
- Blumenkübel mit mehr als 60 cm Durchmesser oder 50 cm Kantenlänge
- Speisenkartenaufsteller
Begründung: Die Gaststätten hätten begonnen, den eigentlich für geschlossene Räume vorgesehenen Betrieb ins Freie zu verlagern. Ich bin sehr froh darüber, dass das mal klar gestellt wurde. Blumenkübel ab einem Durchmesser von 60 cm sind einfach furchterregend. Und wie oft fühlte man sich durch Sonnenschirme belästigt. Ich hätte noch ein paar Punkte, die man gleich mitverbieten könnte
- Kaffee „to go“ (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr)
- Käseschrippen mit Ei (Zu viel Cholesterin)
- Sonnenbrillen (Vermummungsverbot)
- Den Sommer (wegen Hautkrebs und Ozon)
Über den Autor Henning Zander
Henning Zander ist Wirtschaftsjournalist und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV). Er arbeitet u.a. für FOCUS-Business, Legal Tribune Online und das Anwaltsblatt. Er ist Autor des Buches Startup für Einsteiger